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PPL AusbildungP18_350

Bei uns können Sie die Ausbildung zum Privat Piloten, kurz PPL (Privat Piloten Lizenz), erwerben. Die Ausbildung kann auf nationaler oder internationaler Ebene erfolgen.
Der nationale PPL gilt für zweisitzige Sportflugzeuge mit einem Höchstabfluggewicht von 750 kg innerhalb Deutschlands.
Die Lizenz kann auf Reisemotorsegler und/oder viersitzige Sportflugzeuge erweitert werden. Auch kann durch eine Zusatzausbildung die internationale Lizenz erworben werden, die dann dazu berechtigt, alle in Europa zugelassenen Sportflugzeuge innerhalb Europas zu fliegen. Möchten Sie direkt die internationale Lizenz erwerben, so kann dies auch in einer durchgehenden Ausbildung absolviert werden. Sie sparen sich bei diesem Vorgang nicht nur viel Zeit, sondern auch einige Zusatzprüfungen. Diese sogenannte „Euro-Lizenz“ wird entsprechend des Regelwerks JAR-FCL genannt. Finden Sie in den Bezeichnungen ein (A), so steht dies für Aeroplane, also Flächenflugzeuge.
Da es eine Vielzahl verschiedener Flugzeugkategorien gibt, muss mit der Lizenz auch eine Klassenberechtigung (engl. Class Rating, kurz CR) erworben werden. Ihnen wird automatisch in die Lizenz das CR eingetragen, auf welchem die Hauptflugausbildung stattfindet. Das ist bei dem PPL (A) national die 750 kg Klasse, bei dem JAR-FCL: PPL (A) das CR:SEP. Hierbei steht SEP für „Single Engine Piston“, also einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge. Des Weiteren kann noch das CR-TMG (Touring Motor Glider, Reisemotorsegler) zusätzlich erworben werden.
Die Vorraussetzungen dazu können bereits während der Ausbildung erfüllt werden. Wird dies gewünscht, dann bitte bei der Anmeldung angeben!

Vorraussetzungen:

Konnten Sie sich nun entscheiden, ob Sie die nationalen PPL (A) oder JAR-FCL: PPL (A) Lizenz erwerben möchten, so müssen Sie nur noch nachfolgende Nachweise erbringen um sich bei uns anzumelden.

  • - Kopie Personalausweis: Mindestalter für Ausbildungsbeginn 16 Jahre, zum Scheinerwerb 17 Jahre
  • - drei Passbilder
  • - Nachweis über einen Lehrgang für „Sofortmaßnahmen am Unfallort“,
    ein Lehrgang in erster Hilfe, oder eine Kopie des    Führerscheins
  •   - von einem anerkannten Fliegerarzt ausgestelltes Tauglichkeitszeugnis , kurz „Medical“
  • - Einen Auszug vom KBA in Flensburg über den „Punktestand“
  • - Nachweis einer „positiven“ Zuverlässigkeitsüberprüfung“

Weitere Informationen über die Beschaffung der erforderlichen Nachweise erhalten Sie natürlich jederzeit von uns.

Die Ausbildung umfasst zwei Teile :

Theorie     und     Praxis

 

     

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