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Praktische Ausbildung:TW_09_350

Die praktischen Ausbildungseinheiten stimmen Sie individuell mit Ihrem Fluglehrer ab. Somit könne Sie frei über Ihre Termine verfügen und das Ausbildungstempo mitbestimmen.

Zu Beginn der Flugausbildung muss aus postalischen Gründen das Sprechfunkzeugnis (BZF) erworben werden. Der Lehrgang zur Bedienung des Flugfunkgerätes findet in deutscher Sprache statt. Das „beschränkt gültige Zeugnis für Flugfunk (II)“ gilt in Deutschland, so wie im deutsprachigen Ausland. Für Flüge ins nicht deutschsprachige Ausland muss das BZF I erworben werden. Dazu reicht bei normalen Englischkenntnissen ein Wochenendseminar. Dies kann noch vor der Prüfung erfolgen, damit sie die Prüfung direkt in Englisch ablegen können. Das BZF I beinhaltet auch das BZF II. Der Grundkurs BZF II findet zu Beginn der Ausbildung am Flugplatz Kempten statt und geht von Freitag Mittag bis Montag Mittag. Der BZF I Ergänzungskurs findet nach Absprache statt.

Während Ihrer theoretischen Ausbildung durchlaufen Sie die für die Luftfahrt wichtigen Themenbereiche wie Aerodynamik, Technik, Navigation, Flugwetterkunde, Luftrecht, Verhalten in besonderen Fällen sowie menschliches Leistungsvermögen.

Während der praktischen Ausbildung erhalten Sie zunächst eine gründliche Bodeneinweisung in Ihr künftiges Schulungsflugzeug verbunden mit einigen längeren Einweisungsflügen. Danach erfolgen Start- und Landeübungen sowie ein intensives Notfalltraining. Nach dem Überlandflugtraining werden noch verschiedene Flugplätze wie auch Verkehrsflughäfen angeflogen. Möchten Sie den JAR-FCL: PPL (A) erwerben, erfolgt noch ein Programm in Funknavigation sowie die Einweisung in ein viersitziges Flugzeugmuster. Sind Sie nach der Prüfung einer der bereits über 1.000 erfolgreichen ehemaligen Schüler seit Schulgründung 1962, so stehen Ihnen unsere Flugzeuge jederzeit zur Verfügung. Durch Umschulung oder Alpeneinweisungen stehen Ihnen natürlich auch unsere Lehrer jederzeit weiterhin zur Verfügung.

Kostenvoranschlag:

 A) Durchgehende JAR-FCL: PPL (A) Ausbildung:

 

  • è Vom Fußgänger zur „Euro-Lizenz“
  • ca. 10 Std. SF 25 á 120 €/h = 1.200,00 €
  • ca.  30 Std. C150 á 166,00 €/h = 4.980,00 €
  • ca. 170 Ldg. C150 / SF 25  á   6,00 €/Ldg. =  1020,00 €
  • ca.   5 Std. C172 á 205,00 €/h =  1025,00 €
  • ca.  30 Ldg.  C172 á   7,00 €/Ldg. =  210,00 €
  • PPL Theoriekurs ( evtl. abzüglich 150,00€) =  630,00 €
  • BZF II Sprechfunkkurs deutsch (engl. zuz. 140,00€) =  310,00 €
  • Bearbeitungsgebühr der Flugschule =  230,00 €
  •  Kostenvoranschlag  9.605,00 €

B) Modulare Ausbildung zum JAR-FCL PPL (A)

     

  • I : Grundkurs, vom Fußgänger zum „natioalen PPL“
  • ca.   10 Std. SF25 á 120,00 €/h = 1200,00 €
  • ca.   20Ldg. SF25 á   6,00 €/Ldg. =   120,00 €
  • ca.  25 Std. C150 á 166,00 €/h = 4.150,00 €
  • ca. 130 Ldg.  C150 á  6,00 €/Ldg. =  780,00 €
  • PPL Theoriekurs ( evtl. abzüglich 150,00€) =  530,00 €
  • BZF II Sprechfunkkurs deutsch (engl. zuz. 140,00€) =  310,00 €
  • Bearbeitungsgebühr der Flugschule =  200,00 €
  •  Kostenvoranschlag   7290,00 €
  •  

Für beide Ausbildungsarten muss mit ca. 800,00 € Zusatzkosten gerechnet werden, welche sich wie folgt aufteilen:

  • Anmeldungsgebühr Luftamt ca. 100,00 €
  • Arztkosten für Medical ca.  250,00 €
  • Lehrmaterial ca.  250,00 €
  • Prüfungsgebühren Luftamt ca. 200,00 €
  • Kommen Sie mit den realistischen Mindeststunden aus, fallen keine weiteren Kosten für Sie an (wie etwa Jahresbeitrag, Aufnahmegebühr, Landegebühr, Mwst., Lehrer, Versicherung etc.)

     II : Ein weiterer Baustein für die Modulare Ausbildung zum PPL (A) national ist:

    Erwerben der nationalen Berechtigung für viersitzige Sportflugzeuge bis max. 2.000 kg Höchstabfluggewicht. Diese Berechtigung kann bereits während der Ausbildung durchgeführt werden und somit direkt miterworben zu werden.

  • ca.  5 Std. C172 á 205,00 €/h = 1025,00 €
  • ca. 20 Ldg. C172 á  7,00 €/Ldg. = 140,00 €
  • Bearbeitungsgebühr der Flugschule =  50,00 €
  • Prüfungsgebühr Luftamt ca. = 150,00 €
  •  
  •   Kostenvoranschlag 1.365,00 €
  •  

    III : Erwerb der „Auslandsflug Berechtigung“ durch die CVFR-Ausbildung (kontrollierter Sichtflug), letzter Baustein zur „ Euro_Lizenz „

 

  •  ca. 10 Std. C150 á 166,00 €/h = 1.660,00 €
  • ca. 10 Ldg. C150 á   6,00 €/Ldg. =  60,00 €
  • Theoriegebühr CVFR ca. =   280,00 €
  • Bearbeitungsgebühr der Flugschule =    50,00 €
  • Prüfungsgebühr Luftamt ca. =   150,00 €
  •  

  •   Kostenvoranschlag   2.060,00 €

 

Wie Sie sehen ist die durchgehende Ausbildung nicht nur schneller zu absolvieren, sondern im Vergleich zu den modularen Baustein I – III auch noch günstiger!

Des Weiteren kann sowohl zur „Euro-Lizenz“ wie auch zur „nationalen Lizenz“ noch die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler erworben werden. Diese kann auf Wunsch auch bereits in die Ausbildung integriert werden. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte auf diese Möglichkeit an.

 

Die Ausbildung umfasst zwei Teile :

Theorie     und     Praxis

 

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